DINE´S TAGESPFLEGE FÜR KID´S

Ich verfüge über eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von bis zu sechs Kindern in meinen Räumlichkeiten. Diese wurde mir, nach umfangreicher Prüfung, durch das Jugendamt in Grevenbroich erteilt. 

Geregelt wird die Pflegeerlaubnis durch den Paragrafen 43, SGB VIII der besagt, dass jede Person einer Pflegeerlaubnis bedarf, die Kinder ausserhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will.

Um diese Pflegeerlaubnis zu erlangen muss die Pflege-person eine Reihe von Anforderungen erfüllen.

Dazu gehören:

  • Vorlage eines Lebenslaufes

  • Führungszeugnisse nach §30a BZRG (Bundeszentral- registergesetz) aller volljährigen Personen im Haushalt der Tagespflegeperson

  • Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit

  • Hausbesuch durch die zuständige Fachberatung (Jugend- amt)

  • Erste Hilfe- Ausbildung am Säugling und Kleinkind

Das örtliche Jugendamt erteilt die Pflegerlaubnis, wenn die Person sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Darüber hinaus soll die Tagespflegeperson über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder auf andere Weise nachgewiesen haben muss. 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden habe ich den Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) besucht und mit den entsprechenden Nachweisen erfolgreich abgeschlos-sen.

Nähere, allgemeine Informationen zum Thema gesetzliche Anforderungen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“.

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